Fragen Sie uns
Regressforderungen der Krankenkasse? Wir helfen Ihnen.

Einzelfallprüfung parenterale Ernährung

Eine parenterale Ernährungstherapie kann nicht per se als Praxisbesonderheit geltend gemacht werden. Ist im Einzelfall die Voraussetzung gegeben und die Überschreitung des Fachgruppendurchschnitts aufgrund erhöhter PE Verordnungen als Praxis-Besonderheit gerechtfertigt, muss dies selbstverständlich bezogen auf die konkrete Praxis unter den entsprechenden Voraussetzungen bei einer Prüfung von Amts wegen Berücksichtigung finden.

Seit einigen Jahren beauftragen Krankenkassen kommerzielle Anbieter von Computerprogrammen zur Errechnung der günstigsten parenteralen Ernährungstherapie. Hier verwenden Firmen einen Algorithmus, der mit der Wirklichkeit/Praxis oft nicht vereinbar ist. Der erkrankte Patient ist komplexer in der Behandlung, als ein Computerprogramm es richtig errechnen kann.

Die Therapieentscheidungen obliegen dem Arzt, ebenso die Haftung für den Patienten. Dies führt immer häufiger zu Konflikten, da die reinen wirtschaftlichen Aspekte mit der ärztlichen Therapiefreiheit stark abweichen.

Aus Sorge vor dem wirtschaftlichen Ruin wird immer häufiger auf diese Therapie seitens der Ärzte verzichtet. Dies kann für Patienten fatale Folgen haben.